Ladenöffnungszeiten
Verkaufsoffene Sonntage 2010


Zum einen erlaubt das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) nach § 3 Abs. 1 das Öffnen der Verkaufsstellen an den vier Adventssonntagen von 13 Uhr bis 20 Uhr.

Darüber hinaus kann die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz nach § 6 Abs. 1 BerlLadÖffG im öffentlichen Interesse ausnahmsweise die Öffnung von Verkaufsstellen an vier Sonn- und Feiertagen durch Allgemeinverfügung zulassen. Am 28. Oktober 2009 gab die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die beiden Sonntage  für das 1. Halbjahr 2010 bekannt (Veröffentlichung erfolgt am 06.11.2009 im Amtsblatt Berlin). Die Veröffentlichung der Termine für die zwei Sonntage im 2. Halbjahr 2010 wird im Juni 2010 erwartet. 
 

Sonntag, 24.01.2010, 13 - 20 Uhr   
(Anlass: Internationale Grüne Woche Berlin 2010)

Sonntag, 21.03.2010, 13 - 20 Uhr   
(Anlass: Berliner Festspiele MaerzMusik 2010)

Sonntag, 05.09.2010, 13 - 20 Uhr
(Anlässe: Internationale Funkausstellung 2010, Musikfest Berlin 10, Jüdische Kulturtage)

Sonntag, 07.11.2010, 13 - 20 Uhr
(Anlässe: Jazzfest Berlin, 16. Militärmusikfest, 21. Berliner Märchentage, Messen: "Mineralis", "Cosmetica Berlin")

Mit Inkrafttreten des neuen Berliner Ladenöffnungsgesetzes seit dem 17. November 2006 dürfen nach § 6 Abs. 2 Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, an jährlich höchstens zwei Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 20 Uhr öffnen. 

Die Öffnung ist dem zuständigen Bezirksamt sechs Tage vorher unter Angabe des Grundes formlos schriftlich anzuzeigen, es ist also keine Erlaubnis mehr notwendig. Die Anzeige ist gebührenfrei.
 
Ansprechpartner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf:
Frau Grollich (A-D):
Tel.: (030) - 90 29 29 051/52, Fax: (030) - 90 29 29 049
Frau Gottscholl (E-Kn):
Tel.: (030) - 90 29 29 045
Frau Meißner (Ko-R):
Tel.: (030) - 90 29 29 046
Herr Pfücker (S-Z)

Ansprechpartner Bezirk Tempelhof-Schöneberg:
Herr Scheer:
Tel.: (030) - 90 27 73 471, Fax.: (030) - 90 27 76 266

Folgende Sonn- und Feiertage sind jedoch von einer Öffnung ausgenommen:
1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember.

Diese Sonderregelung verpflichtet die Verkaufsstellen nicht, ihre Geschäfte in dieser Zeit zu öffnen. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetztes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt. 


>> Berliner Ladenöffnungsgesetz (PDF)

>> Erstes Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (PDF)
 

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