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Handel City West

Die City West mit Kudamm und Tauentzien als Kern ist unvergleichlich in Angebot und Mischung. Mit ihren exklusiven Geschäften lädt sie zum Shoppen ein, sie ist Flaniermeile und Ort der Begegnung für Touristen und Berlin Flaneure. Nightlife, Kunst und Kultur sowie einzigartige Besuchermagnete wie der Berliner Zoo treffen hier aufeinander und bieten eine breite Auswahl an Entertainment

Gleiches gilt für die City Ost mit dem berühmten Alexanderplatz, den Hackeschen Höfen und der Flaniermeile Unter den Linden. Hier trifft Geschichte auf Unterhaltung, Shopping, Nightlife und ein vielfältiges gastronomisches Angebot.

Als AG City stärken wir das Besondere dieser lebendigen, kulturellen und weltweit einzigartigen Mischung. Durch ein breit gefächertes Vernetzungsangebot sorgen wir nachhaltig für eine starke Gemeinschaft.

Mit einem durchdachten strategischen Kommunikations- und Stadtentwicklungskonzept stärken wir den stationären Handel in Zeiten der Digitalisierung, moderieren gemeinsame Interessen und entwickeln zukunftsweisende Konzepte und Aktionen. Wir führen international sichtbare Trendshows durch und tun alles, was dem Erfolg unserer Mitglieder dient, sei es mit unserem Einsatz für verkaufsoffene Sonntage, lange Freitage oder einheitliche Ladenöffnungszeiten.

Mit Ihnen zusammen setzen wir uns für die Attraktivität der City West ein, damit Flanieren, Einkaufen und Verweilen zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.

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Aktuelles

Verkaufsoffene Sonntage per Allgemeinverfügung 2025

26. Januar 2025 – zur Internationalen Grünen Woche

07. September 2025 – zur Internationalen Funkausstellung IFA

07. Dezember 2025 – zur Adventszeit in der ganzen Stadt

21. Dezember 2025 – zur Adventszeit in der ganzen Stadt

Aktuelles

Ladenöffnungsgesetz

Berliner Ladenöffnungsgesetz

In Deutschland sind Ladenöffnungszeiten per Gesetz geregelt und werden von den Bundesländern festgelegt. In Berlin dürfen Geschäfte an Werktagen (Montag-Samstag) von 0.00 bis 24.00 Uhr öffnen.

Mit Inkrafttreten des neuen Berliner Ladenöffnungsgesetzes seit dem 23. Oktober 2010 dürfen nach § 6 Abs. 2 Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, an jährlich höchstens zwei Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 20 Uhr öffnen. Die Öffnung ist dem zuständigen Bezirksamt zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen. Die Anzeige ist gebührenfrei.

Folgende Sonn- und Feiertage sind jedoch von einer Öffnung ausgenommen: 1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember.

Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Tel.: (030) – 030 90 29 29 060, Fax: (030) – 90 29 29 049

Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Tel.: (030) 90 277 24 30, Fax.: (030) 90 277 46 11

Diese Sonderregelung verpflichtet die Verkaufsstellen nicht, ihre Geschäfte in dieser Zeit zu öffnen. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetztes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.

Weitere Informationen unter: