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Nächste Newsletter | 25.04.2024
| 16.05.2024

Handel

Handel City West

Die City West mit Kudamm und Tauentzien als Kern ist unvergleichlich in Angebot und Mischung. Luxus pur, gediegenes Handwerk, exklusiver Einzelhandel, täglicher Bedarf, Gastronomie der Spitzenklasse und Street Food, Kaffee oder Wein auf jede nur erdenkliche Art. Nach dem Theater, dem Kino, einer spannenden AG-City-Veranstaltung – oder nach dem Besuch im Zoo.

Wir bringen Sie miteinander ins Gespräch.

Die City West ist das mit Abstand größte und umsatzstärkste Einzelhandelsareal in Berlin. Nirgends ist die Stadt als Marktplatz besser verwirklicht als hier – für die Berliner Flaneure wie auch für unsere internationalen Gäste, die in immer größerer Zahl von einem einzigartigen Ambiente angezogen werden. 

Als AG City stärken wir das Besondere dieser lebendigen, multifunktionalen und weltweit einzigartigen Mischung. Durch gute Vernetzung sorgen wir nachhaltig für eine starke Gemeinschaft.

Mit einem durchdachten strategischen Kommunikations- und Stadtentwicklungskonzept stärken wir den stationären Handel in Zeiten der Digitalisierung, moderieren gemeinsame Interessen und entwickeln zukunftsweisende Konzepte und Aktionen. Wir führen international sichtbare Trendshows durch und tun alles, was dem Erfolg unserer Mitglieder dient, sei es mit unserem Einsatz für verkaufsoffene Sonntage, lange Freitage oder einheitliche Ladenöffnungszeiten.

Mit Ihnen zusammen arbeiten für die Attraktivität der City West, damit Flanieren, Einkaufen und Verweilen zu einem unvergesslichen Erlebnis werden.

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Aktuelles

Verkaufsoffene Sonntage per Allgemeinverfügung 2024

28. Januar 2024 – zur Internationalen Grünen Woche

08. September 2024 – zur Internationalen Funkausstellung IFA

08. Dezember 2024 – zur Adventszeit in der ganzen Stadt

22. Dezember 2024 – zur Adventszeit in der ganzen Stadt

Aktuelles

Ladenöffnungsgesetz

Berliner Ladenöffnungsgesetz

In Deutschland sind Ladenöffnungszeiten per Gesetz geregelt und werden von den Bundesländern festgelegt. In Berlin dürfen Geschäfte an Werktagen (Montag-Samstag) von 0.00 bis 24.00 Uhr öffnen.

Mit Inkrafttreten des neuen Berliner Ladenöffnungsgesetzes seit dem 23. Oktober 2010 dürfen nach § 6 Abs. 2 Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, an jährlich höchstens zwei Sonn- und Feiertagen von 13 Uhr bis 20 Uhr öffnen. Die Öffnung ist dem zuständigen Bezirksamt zwei Wochen vorher in Textform anzuzeigen. Die Anzeige ist gebührenfrei.

Folgende Sonn- und Feiertage sind jedoch von einer Öffnung ausgenommen: 1. Januar, 1. Mai, Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag sowie die Feiertage im Dezember.

Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf: Tel.: (030) – 030 90 29 29 060, Fax: (030) – 90 29 29 049

Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Tel.: (030) 90 277 24 30, Fax.: (030) 90 277 46 11

Diese Sonderregelung verpflichtet die Verkaufsstellen nicht, ihre Geschäfte in dieser Zeit zu öffnen. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit zur Sonntagsöffnung. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetztes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt.

Weitere Informationen unter: